Aufnahmeverfahren
Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu dem Aufnahmeverfahren und den Aufnahmekriterien unserer Betreuungseinrichtung.
Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Einrichtung voraus.
Kinder mit einer Behinderung werden aufgenommen, wenn eine Integration möglich ist und gegebenenfalls eine notwendige therapeutische Versorgung sichergestellt ist.
Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Kind die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung sowie ein Nachweis über eine erfolgte Impfberatung nachgewiesen werden. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird die Auswahl entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung und nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen.
- Kinder mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d. Aisch
- Kinder, die bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung haben
- Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden
- Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist
- Erwerbstätigkeit alleinerziehender Mütter oder Väter
- Erwerbstätigkeit beider Personensorgeberechtigten
Die Aufnahme erfolgt für die im Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d. Aisch wohnenden Kinder unbefristet, soweit ein Platz in der darauffolgenden Gruppe gewährleistet werden kann.
Die Kindertagesstätte ist vorrangig für Kinder aus dem Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d. Aisch bestimmt. Die Aufnahme eines nicht mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d. Aisch gemeldeten Kindes ist möglich, wenn freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich dabei auf das jeweilige Betreuungsjahr.