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Aufnahmeverfahren

Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu dem Aufnahmeverfahren und den Aufnahmekriterien unserer Betreuungseinrichtung.

Bitte stellen sie über das online Elternportal "Little Bird" eine Anfrage an unsere Einrichtung. https://portal.little-bird.de/H%C3%B6chstadt

Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung der Einrichtung voraus.

Kinder mit einer Behinderung werden aufgenommen, wenn eine Integration möglich ist und gegebenenfalls eine notwendige therapeutische Versorgung sichergestellt ist.

Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Kind die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung sowie ein Nachweis über eine erfolgte Impfberatung nachgewiesen werden. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, erfolgt die Auswahl entsprechend der folgenden Priorisierungen. Sie werden auch bei einem Wechsel innerhalb der Bereiche angewendet.

1.   Die Vergabe der Plätze im Bereich Krippe erfolgt für Kinder, die keinen Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) haben, nachrangig zur Platzvergabe an Kinder mit Rechtsanspruch.

2.   Die Vergabe von Plätzen im Bereich Kindergarten erfolgt nach folgender Priorisierung:

a) Das Kind wir im nächsten Betriebsjahr schulpflichtig.

b) Das Kind vollendet spätestens am 30. September des Aufnahmejahres das dritte Lebensjahr.

c) An jüngere Kinder wird nachrangig zu älteren Kindern ein Platz vergeben.

d) Das Kind hat bereits einen anderen Bereich der jeweiligen Einrichtung besucht.

3.   Die Vergabe von Plätzen im Bereich Hort erfolgt vorrangig an Kinder, die im Einzugsbereich (Schulsprengel) der Einrichtung wohnen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgender Priorisierung:

a) An ältere Kinder wird nachrangig zu jüngeren Kindern ein Platz vergeben.

b) Das Kind hat bereits einen anderen Bereich der jeweiligen Einrichtung besucht.

Sind die Platzkapazitäten in den jeweiligen Bereichen noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die weitere Platzvergabe nach folgenden Kriterien:

a) Ein Geschwisterkind besucht oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits bei Antragstellung und im kommenden Betriebsjahr die Einrichtung.

b) Kinder, bei denen alle Personensorgeberechtigten oder der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist. Eine Ausbildung oder eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit werden einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.“

Die Aufnahme erfolgt für die im Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d. Aisch wohnenden Kinder unbefristet, soweit ein Platz in der darauffolgenden Gruppe gewährleistet werden kann.

Die Kindertagesstätte ist vorrangig für Kinder aus dem Stadtgebiet der Stadt Höchstadt a.d. Aisch bestimmt. Die Aufnahme eines nicht mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a.d. Aisch gemeldeten Kindes ist möglich, wenn freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich dabei auf das jeweilige Betreuungsjahr.

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