Aufgaben
Die Mitwirkungsaufgaben des Elternbeirats bestehen darin, eine gute konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Träger in der Einrichtung zu fördern, die Zusammenarbeit mit der Grundschule zu unterstützen sowie bei wichtigen Entscheidungen, die in der Einrichtung anstehen, beratend mitzuwirken.
In erster Linie ist er Sprachrohr der Eltern und trägt die verschiedenen Sichtweisen der Eltern an den Träger und an das pädagogische Personal weiter. Daher ist es wichtig, dass Kommunikationsstrukturen zu den Eltern aufgebaut werden, um in Erfahrung bringen zu können, welche Wünsche, Anliegen und Anregungen die Eltern haben. Die Eltern können in unserer Einrichtung den Elternbriefkasten nutzen, den Elternbeiräten eine E-Mail schreiben oder sie können die Elternbeiräte direkt ansprechen.
Der Elternbeirat wirkt bei wichtigen Entscheidungen mit, insbesondere bei der Jahresplanung, der Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, Öffnungs- und Schließzeiten, Umfang der Personalausstattung und der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge. Der Elternbeirat steht hier beratend zur Seite. Bei der Fortschreibung der Konzeption der Einrichtung steht der Elternbeirat in enger Abstimmung mit pädagogischem Personal und Träger. Der Elternbeirat kann unter Einvernehmen mit dem Träger zweckfrei eingesammelte Spenden verwenden.
Schließlich ist es die Aufgabe des Elternbeirats, jährlich einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeiten zu verfassen und diesen an die Eltern und Träger weiterzureichen.
Der Elternbeirat wird jedes Jahr im ersten Quartal des Betriebsjahres neu gewählt.